Sozialrecht

. . . Informationen zum Begriff Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts, welches durch das Über- und Unterordnungsverhältnis von Staat und Bürgen gekennzeichnet ist.
Im diesem Rahmen gewährt der Staat ein System der sozialen Sicherheit z.B. im Alter, bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und anderen sozialen Notlagen. Dies alles ist großteils im Sozialgesetzbuch geregelt.
Leider kommt es immer häufiger zur Nichtgewährung dieser Leistungen im Bereich von Rente, Pflegeversicherung, Rehabilitationsmaßnahmen, Hilfsmitteln und Arbeitslosengeld nebst Mehrbedarf etc., so dass anwaltliche Hilfe anzuraten ist.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Sozialrechts und helfen Ihnen die Ansprüche gegenüber den öffentlichen Stelle durchzusetzen.

Wichtiger Hinweis

Bei den vorrausgehenden Inhalten beziehen wir uns lediglich auf Rechtsdefinitionen aus frei zugänglichen Quellen. Wir übernehmen ausdrücklich keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Informationen. Zu genaueren Fragestellungen nehmen Sie bitte unser unfangreiches Fachwissen in Anspruch.