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von Cordula Solzbach

Familienrecht

. . . Informationen zum Begriff Familienrecht

Das Familienrecht ist Teil des Zivilrechts.
Es regelt die Rechtsverhältnisse in Bezug auf Ehe, Verwandtschaft und Lebenspartnerschaft.
Relevant wird dieses Rechtsgebiet für den Einzelnen zumeist erst bei einer Trennung oder Scheidung vom Partner.
Grundsätzlich finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung, es besteht aber auch die Möglichkeit vor oder auch noch nach einer Trennung anderweitige Vereinbarungen im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeiten zu treffen. Solche Einigungen müssen aber zumeist notariell beurkundet oder vor einem Gericht abgeschlossen werden, um wirksam zu sein.
Zuständig für Streitigkeiten im Familienrecht sind die Familiengerichte bei den Amtsgerichten. In vielen Verfahren ist eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Familienrechts. wir erarbeiten gemeinsame Lösungsstrategien und streben möglichst außergerichtliche Lösungen an, um kostenintensive und für Mandanten belastende Verfahren zu vermeiden.

Wichtiger Hinweis

Bei den vorrausgehenden Inhalten beziehen wir uns lediglich auf Rechtsdefinitionen aus frei zugänglichen Quellen. Wir übernehmen ausdrücklich keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Informationen. Zu genaueren Fragestellungen nehmen Sie bitte unser unfangreiches Fachwissen in Anspruch.