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von Aurelia Gerlach

Erbrecht

. . . Informationen zum Begriff Erbrecht

Das deutsche Erbrecht regelt im fünften Buch des BGB die zivilrechlichen Folgen bei Tod eines Menschen.
Es regelt den Übergang von Vermögen aber auch von Schulden einer Person im Todesfall auf die Erben.
Es gibt gesetzliche Bestimmungen aber auch die Möglichkeit eigenständige Verfügungen zu treffen, z.B. durch Testament, Testamentsvollstreckung, Erbvertrag, Vermächnis etc..
Unabhängig von Verfügungen von Todes wegen, gibt es beispielsweise noch Möglichkeiten mit Vorsorgevollmachten oder Bezugsberechtigungen von Versicherungen Regelungen zu treffen.
Wir beraten und vertreten Sie in allen ebrechtlichen Bereichen außergerichtlich und gerichtlich, auch im Bereich der Testamentsvollstreckung. Gerade im Erbrecht lassen sich durch Unkenntnis der tatsächlichen Rechtslage überhaupt erst entstehende Streitigkeiten und Prozesse durch Einholung frühzeitigen anwaltlichen Rates vermeiden.

Wichtiger Hinweis

Bei den vorrausgehenden Inhalten beziehen wir uns lediglich auf Rechtsdefinitionen aus frei zugänglichen Quellen. Wir übernehmen ausdrücklich keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Informationen. Zu genaueren Fragestellungen nehmen Sie bitte unser unfangreiches Fachwissen in Anspruch.