Schwerpunkte

unserer Tätigkeit

Arbeitsrecht

. . . Informationen zum Begriff Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht).
Es sind viele unterschiedliche Vorschriften neben den Regelungen im BGB zu beachten, z.B. Tarifverträge etc..
Im Arbeitsrecht gibt es etliche kurzzeitig einzuhaltende Fristen. Es sei hier beispielhaft nur die 3 Wochenfrist für eine Kündigungsschutzklage erwähnt.
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind die Arbeitsgerichte zuständig.
Wir beraten und vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen und helfen Ihnen Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wichtiger Hinweis

Bei den vorrausgehenden Inhalten beziehen wir uns lediglich auf Rechtsdefinitionen aus frei zugänglichen Quellen. Wir übernehmen ausdrücklich keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Informationen. Zu genaueren Fragestellungen nehmen Sie bitte unser unfangreiches Fachwissen in Anspruch.